Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Gewerbsmäßiger Hundeausbilder – Sachkundenachweis durch Fachgespräch
Die zuständige Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Antragstellern zum Nachweis ihrer Sachkunde ein Fachgespräch anzubieten und dieses auch zu organisieren.
>>HIER<< der Link zum vollständigen Urteil.