Nachfolgende Anfrage richteten wir (am 05.11.2o14) an alle unten aufgelisteten Ausbildungsstätten. Die erfolgten (oder auch nicht erfolgten) Antworten können Sie weiter unten lesen.
Unsere Anfrage sah wie folgt aus:
Sehr geehrte…….,
der §11 Tierschutzgesetz ist in aller Munde. Die Auswirkungen für Hundetrainer und auch Ausbildungsinstitute sind sehr vielfältig. Genauso vielfältig wie die Umsetzung des §11 Tierschutzgesetz, je nach Bundesland und Landkreis.
Aus diesem Grund haben wir, die AG Hundetrainer Sachkunde § 11 Tierschutzgesetz, es uns zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über all diese Dinge zu informieren.
Auf unserer Internetpräsenz (www.sachkunde-hundetrainer.de) möchten wir gerne alle Aspekte des § 11 TSchG zusammenfassen. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine ausgewogene Berichterstattung. Positionierungen zu diesem Thema gibt es viele, wir möchten gerne allen die Möglichkeit bieten ihre Meinung dazu zu äußern. Nur so kann ein umfassendes Bild gezeichnet werden.
Wie zuvor erwähnt, betreffen die Auswirkungen des §11, Hundehalter, Hundeschulen als auch die Ausbildungsinstitute für Hundetrainer. Gerne würden wir auch diesem Aspekt auf unserer Seite Rechnung tragen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen würden, um uns zu Ihrem Ausbildungsinstitut einige Fragen zu beantworten. Diese würden wir dann auf unserer Internetseite gerne mit veröffentlichen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühung und Zeit.
Mit besten Grüßen
AG Hundetrainer Sachkunde
Unsere gestellten Fragen:
Name/Adresse Ihres Ausbildungsinstitut:
- Wie stehen Sie allgemein zu der Novellierung des §11 TSchG Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f ?
- Momentan entsteht ja der Eindruck, dass jedes Bundesland und jeder Landkreis anders über die Erteilung der Erlaubnis nach §11 entscheidet. Wie nehmen Sie das wahr?
- Was empfehlen Sie ehemaligen Absolventen Ihres Ausbildungsinstitutes bzgl. der Erlangung des § 11 TschG?
- Haben/ mussten Sie Ihre Ausbildungsinhalte ändern, um dem § 11 TSchG zu genügen?
- Viele Ausbilder haben für Ihre Schule einen Gleichstellungsantrag gestellt. Trifft das auch auf Ihr Institut zu?
- Falls ja, gibt es bereits einen Bescheid zu diesem Antrag?
- Falls nein, warum haben Sie sich entschieden keinen Antrag auf Gleichstellung zu stellen?
- Bietet Ihre Institution selbst Vorbereitungskurse für die Zertifizierung an den Tierärztekammern Niedersachsen, Schleswig- Holstein bzw IHK Potsdam an?
- Falls ja, was hat Sie dazu bewogen?
- Häufig liest man, dass Schulen ihre Ausbildung dem § 11 TSchG angepasst haben, um so einem Gleichstellungsantrag überhaupt erst zu genügen. Eine positive Bescheidung betrifft i.d.R. lediglich neue Absolventen und richtet sich nicht rückwirkend an ehemalige Studenten. Daraus lässt sich ja folgern, dass es bei früheren Studienabgängern zu „Defiziten“ in der Ausbildung gekommen ist. Da es zuvor keinen einheitlichen Ausbildungsstandart gegeben hat, trifft ja weder die Hundetrainer, noch die Ausbildungsinstitute schuld daran. Bieten Sie Ihren ehemaligen Absolventen die Möglichkeit, z. B. in speziellen Kursen, die so entstandenen „Defizite“ auszugleichen?
- Falls nein, warum nicht?
- Falls ja, wie sehen diese Angebote aus?
Die Antwort von:
Animal Learn lesen
Hundeakademy Lübbe lesen
Ausbildungszentrum Hundetrainerteam lesen
Jan Nijboer lesen
Ziemer & Falke lesen
Absolut Hund lesen
Hundewelten lesen
ATN – Man teilte uns mit, dass keine Interesse an unserem Angebot besteht.
CumCane – Den Fragebogen möchte man, aus verschiedenen Gründen, nicht ausfüllen.
Bis heute haben wir keine Rückmeldung erhalten von:
– Canisland – Dog-Institut – Leitwolf – TTEAM
– Hundeleben – Rütters Dogs – K:S:I – Canis
– Fachakademy für Hundetrainer (OWL) –Dogument
– Tierakademy Zischgl – Vista Dogs –Institut Kappel
– Paracelsus – Animal Vision – Wolfacademy
– Hundetrainerausbildung (OWL) – Blauer Hund